Flugreisende dürfen mehrere Handgepäckstücke kostenlos mitnehmen, solange diese in der Summe das vorgegebene Maß der Fluggesellschaft nicht überschreiten. Diese Entscheidung traf das OLG Hamm, ein Oberlandesgericht, welches in Deutschland über regionale Rechtsstreitigkeiten entscheidet. Hintergrund des Urteils ist eine Klage der Verbraucherzentrale. Diese Organisation setzt sich für die Rechte von Kunden ein und wehrte sich gegen die Praxis vieler Airlines, für jedes zusätzliche Gepäckstück eine Gebühr zu verlangen. Obwohl die Fluggesellschaften oft nur eine Tasche erlaubten, entschied das Gericht nun, dass die reine Anzahl der Stücke irrelevant ist. Entscheidend ist allein, ob das gesamte Volumen in die vorgesehenen Ablagefächer passt. Deshalb müssen Passagiere für eine zweite, kleine Tasche nicht mehr bezahlen, sofern das Gesamtlimit eingehalten wird.
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Sieg für Passagiere: Mehrere Taschen im Handgepäck erlaubt
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